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linode168 (
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Hans Crauel wrote:
> [ ] schrieb
>
>> Hans Crauel wrote:
>>> Ja, und dann gibt es auch noch Menschen, die mit einem
>>> Fahrrad unterwegs sind, wie es in §63a Abs 1 StVZO so
>>> knapp wie zutreffend charakterisiert wird:
>>> | Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern,
>>> | das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm
>>> | befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder
>>> | Handkurbeln angetrieben wird.
>>
>> Ist lange her, dass ich ein paar Vorlesungen in Recht und
>> Gesetz hatte, aber hängengeblieben ist, dass Rosinenpicken
>> im Gesetzestext disqualifiziert, von daher Abs 2: [...]
>
> Da hättest du vielleicht doch ein bisschen besser aufpassen
> sollen. In der Formulierung
Ja, es hat schon seinen Grund, dass ich das lieber von Profis machen
lasse :)
>> | (2) Als Fahrrad gilt auch [...]
>
> steckt semantisch notwendig
> [Kein Fahrrad im Sinne von Abs 1 ist, aber] ...
>
> Andernfalls bedürfte es des Absatzes 2 nicht. Dieser gibt
> hinsichtlich der Charakterisierung dessen, was ein Fahrrad
> *ist*, genau nichts her. Und nur um diese geht es vorliegend.
Ich hätte da ja eher drauf getippt, dass der Paragraph irgendwann mal um
einen Absatz ergänzt wurde, und man den existierenden Text nicht
anfassen wollte.
> Die straßenverkehrsrechtliche Gleichstellung bestimmter
> Kfz mit Fahrrädern, wie sie in Abs. 2 getroffen wird,
> betrifft nur StVO-Fragen.
Da gehe ich auch von aus.
Wenn man nun das kleine Schnipsel Gesetzestext, fein ausgesucht, aber
dann dazu hernimmt, allgemeine Wahrheiten begründen zu wollen, kommt mir
der Gedanke, dass das eventuell einhändig getippt wurde.
cu
.\\\\arc
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* Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2)
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