From: news51@mystrobl.de
Am Mon, 03 Nov 2025 20:33:17 +0100 schrieb Stephan Gerlach
:
>Torsten Rüdiger Hansen schrieb:
>> Wolfgang Strobl wrote:
>
>[...]
>>> Die auf 45 km/h
>>> begrenzten E-Roller liefern für ähnlich viel Geld erheblich mehr
>>> Nutzen,
>>
>> Nein. Kein Stellplatz in meinem Keller. In der Tiefgarage steht schon
>> der PKW. Kein weiterer freier Platz mehr.
>
>Es ging hier (glaube ich) um den Vergleich Pedelec <-> E-Roller im Sinne von
>"wenn man sich für eines(!) von beiden entscheidet, was wäre die bessere
>Alternative?"
Exakt.
>Der E-Roller würde in diesem Szenario statt des Pedelecs dessen
>(räumlichen Stell-)Platz einnehmen.
Oder eben nicht, wenn der Besitzer der Garage das Abstellen von
Zweirädern generell untersagt, incl. von Fahrrädern. Der
Platzbedarf wäre jedenfalls bei beiden Alternativen i.W.
derselbe.
Ich habe mich mal erfolgreich gegen den Betreiber einer z.T. von
von meinem Geld finanzierten Quartiersgarage gewehrt, der mein
Renn-/Reiserad ungefragt draussen vor die Tür gestellt hatte,
nachdem ich das Fahrrad statt des Autos auf einen Stellplatz
gestellt hatte.
I.W. hatte ich das Fahrrad benutzt, um zur Garage zu fahren, an
den seltenen Tagen, an denen ich mit diesem zur Arbeit fuhr. Der
Besitzer führte feuerpolizeiliche Vorschriften und das Verbot der
Lagerung von Haushaltsinventar und Möbeln an und bezeichnete das
Fahrrad als Gerümpel. Der Richter widersprach, nachdem ich
dargelegt hatte, wo und wie ich das Rad in der weitgehend leeren
Garage abgestellt hatte (auf der Stirnseite des vorher mit dem
Auto belegten Stellplatzes, nicht irgendwo im Weg) und wies
darauf hin, dass ein Fahrrad ein Fahrzeug im Sinne des
Verkehrsrechts sei, kein Möbelstück. Ob die Hausordnung ein
spezifisches Verbot enthielte? Nein.
Letzteres ist längst anderers, Fahrräder werden von den meisten
Nutzungsbedingungen solcher Garagen ausgeschlossen und bei
Pedelec besteht tatsächlich eine nicht unerhebliche Brandgefahr.
Umgekehrt denke ich, dass dort, wo separate Räumlichkeiten für
Pedelec vorhanden sind, ein E-Roller der Mofa- oder Mopedklasse
kein größeres Problem darstellen sollte. Eher ein kleineres
Problem, denn die Fahrzeuge erfordern im Gegensatz zu Pedelec
sowohl eine Haftpflichtversicherung als auch eine
Betriebserlaubnis.
--
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