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      ZZDE4410             de.rec.fahrrad             5072 messages      

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  Msg # 10 of 5072 on ZZDE4410, Wednesday 11-04-25, 11:43  
  From: WOLFGANG STROBL  
  To: ALL  
  Subj: Re: "Virtuelle Leistung" bei Sportuhr?  
 From: news51@mystrobl.de 
  
 Am Mon, 03 Nov 2025 20:33:17 +0100 schrieb Stephan Gerlach 
 : 
  
 >Torsten Rüdiger Hansen schrieb: 
 >> Wolfgang Strobl  wrote: 
 > 
 >[...] 
 >>> Die auf 45 km/h 
 >>> begrenzten E-Roller liefern für ähnlich viel Geld erheblich mehr 
 >>> Nutzen, 
 >> 
 >> Nein. Kein Stellplatz in meinem Keller. In der Tiefgarage steht schon 
 >> der PKW. Kein weiterer freier Platz mehr. 
 > 
 >Es ging hier (glaube ich) um den Vergleich Pedelec <-> E-Roller im Sinne von 
 >"wenn man sich für eines(!) von beiden entscheidet, was wäre die bessere 
 >Alternative?" 
  
 Exakt. 
  
 >Der E-Roller würde in diesem Szenario statt des Pedelecs dessen 
 >(räumlichen Stell-)Platz einnehmen. 
  
 Oder eben nicht, wenn der Besitzer der Garage das Abstellen von 
 Zweirädern generell untersagt, incl. von Fahrrädern. Der 
 Platzbedarf wäre jedenfalls bei beiden Alternativen i.W. 
 derselbe. 
  
 Ich habe mich mal erfolgreich gegen den Betreiber einer z.T. von 
 von meinem Geld finanzierten Quartiersgarage gewehrt, der mein 
 Renn-/Reiserad ungefragt draussen vor die Tür gestellt hatte, 
 nachdem ich das Fahrrad statt des Autos auf einen Stellplatz 
 gestellt hatte. 
  
 I.W. hatte ich das Fahrrad benutzt, um zur Garage zu fahren, an 
 den seltenen Tagen, an denen ich mit diesem zur Arbeit fuhr.  Der 
 Besitzer führte feuerpolizeiliche Vorschriften und das Verbot der 
 Lagerung von Haushaltsinventar und Möbeln an und bezeichnete das 
 Fahrrad als Gerümpel.  Der Richter widersprach, nachdem ich 
 dargelegt hatte, wo und wie ich das Rad in der weitgehend leeren 
 Garage abgestellt hatte (auf der Stirnseite des vorher mit dem 
 Auto belegten Stellplatzes, nicht irgendwo im Weg) und wies 
 darauf hin, dass ein Fahrrad ein Fahrzeug im Sinne des 
 Verkehrsrechts sei, kein Möbelstück. Ob die Hausordnung ein 
 spezifisches Verbot enthielte? Nein. 
  
 Letzteres ist längst anderers, Fahrräder werden von den meisten 
 Nutzungsbedingungen solcher Garagen ausgeschlossen und bei 
 Pedelec besteht tatsächlich eine nicht unerhebliche Brandgefahr. 
  
 Umgekehrt denke ich, dass dort, wo separate Räumlichkeiten für 
 Pedelec vorhanden sind, ein E-Roller der Mofa- oder Mopedklasse 
 kein größeres Problem darstellen sollte. Eher ein kleineres 
 Problem, denn die Fahrzeuge erfordern im Gegensatz zu Pedelec 
 sowohl eine Haftpflichtversicherung als auch eine 
 Betriebserlaubnis. 
  
 -- 
 Wir danken für die Beachtung aller Sicherheitsbestimmungen 
  
 --- SoupGate-Win32 v1.05 
  * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2) 
    

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