XPost: de.soc.recht.strafrecht
From: habakuk@linuxmail.org
On 22.07.2018 22:33, Axel Diedrich wrote:
> Erika Ciesla wrote:
>
>> Als Mord ist jedwedes T€ten (von Menschen) zu verstehen, es sei denn es
>> geschieht versehentlich (dann ist es lediglich "Totschlag") oder in einer
>> Not (dann ist es Notwehr).
>
> Warum versuchst Du eigentlich immer wieder das StGB zu erkl€ren, obwohl
> Du keine Ahnung hast?
Sie war mal angeblich Sch€ffin. Seitdem h€lt sie sich f€r sowas wie eine
Juraprofessorin.
> "Jedwedes T€ten" ist erstmal gar nichts, was es ist muss ermittelt
> werden.
>
> Jede vors€tzliche T€tung ist immer ein Totschlag. Bestraft wird sie aber
> nur wenn die T€tung auch rechtswidrig war. Bei Notwehr liegt
> Rechtswidrigkeit nicht vor, die Tat erf€llt aber die Merkmale des
> Totschlag dennoch.
>
> Unter Umst€nden liegen neben dem T€tungsvorsatz noch zus€tzlich
> Mordmerkmale vor, dann wird die Tat als Mord und nicht als Totschlag
> bestraft, was im wesentlichen Bedeutung f€r das Strafma€ hat.
> Das Grunddelikt (vors€tzliches T€ten eines anderen) ist aber das
> Gleiche.
>
> Ist eine T€tung unvors€tzlich geschehen, kann eine fahrl€ssige T€tung
> vorliegen (aber niemals Totschlag), muss aber nicht, n€mlich dann nicht,
> wenn man dem T€ter keinen Verstoss von Sorgfaltspflichten vorwerfen
> kann.
>
> Das ist Dir aber alles schon x-mal erkl€rt worden. Du wirst aber bei
> n€chster Gelegenheit wieder behaupten, dass eine fahrl€ssige T€tung ein
> Totschlag sei. Wirklich seltsam...
>
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