
| Msg # 404 of 32043 on ZZDE4412, Friday 8-01-24, 7:23 |
| From: WERNER SONDERMANN |
| To: AXEL DIEDRICH |
| Subj: Re: L€beck Linienbus: Iraner sticht 10 M |
XPost: de.soc.recht.strafrecht From: werner-sondermann@versanet.de Axel Diedrich wrote: > Erika Ciesla wrote: > >> Als Mord ist jedwedes T€ten (von Menschen) zu verstehen, es sei denn >> es geschieht versehentlich (dann ist es lediglich "Totschlag") oder >> in einer Not (dann ist es Notwehr). > > Warum versuchst Du eigentlich immer wieder das StGB zu erkl€ren, > obwohl Du keine Ahnung hast? > "Jedwedes T€ten" ist erstmal gar nichts, was es ist muss ermittelt > werden. > > Jede vors€tzliche T€tung ist immer ein Totschlag. Bestraft wird sie > aber nur wenn die T€tung auch rechtswidrig war. Bei Notwehr liegt > Rechtswidrigkeit nicht vor, die Tat erf€llt aber die Merkmale des > Totschlag dennoch. > > Unter Umst€nden liegen neben dem T€tungsvorsatz noch zus€tzlich > Mordmerkmale vor, dann wird die Tat als Mord und nicht als Totschlag > bestraft, was im wesentlichen Bedeutung f€r das Strafma€ hat. > Das Grunddelikt (vors€tzliches T€ten eines anderen) ist aber das > Gleiche. > > Ist eine T€tung unvors€tzlich geschehen, kann eine fahrl€ssige T€tung > vorliegen (aber niemals Totschlag), muss aber nicht, n€mlich dann > nicht, wenn man dem T€ter keinen Verstoss von Sorgfaltspflichten > vorwerfen kann. > > Das ist Dir aber alles schon x-mal erkl€rt worden. Du wirst aber bei > n€chster Gelegenheit wieder behaupten, dass eine fahrl€ssige T€tung > ein Totschlag sei. Wirklich seltsam... Ich bewundere dich f€r deine Engelsgeduld! w. --- SoupGate-Win32 v1.05 * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2) |
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