From: Ha-He-Brueck@t-online.de
am Wed, 18 Jul 2018 21:48:12 +0200 schrieb Erika Ciesla :
> Zur Sache!
>
> Einen Steuersatz knapp *UNTER*?(!) 50 Prozent (konkret 45?%) zahlt man erst
> bei einem Jahreseinkommen von 260.533?€ und mehr, und zwar nur auf den Teil
> um den das Einkommen den Freibetrag von 16 437,70?€ €bersteigt.
Das ist wohl der Grundfreibetrag - und zwar der aus der Splitting-Tabelle.
Also f€r 2 Leuts, verheiratet.
> Ein typischer Arbeiter (ca. 3000?€/Monat) zahlt etwa 15?% als Single, bzw.
> 5?% als Verheirateter. *DARAN* liegt es also nicht, wenn ein Arbeiter kein
> Auskommen mit seinem Einkommen hat!
Welches Jahr? Brutto oder netto? Oder was? Und - nur ESt.
Ich hab gerade die Grundtabelle 2016 auf dem Tisch liegen.
Single:
Bei 3000 € mtl.(*) _zu_versteuerndes_Einkommen_(!!) war 2016 der
Durchschnitts-Steuersatz 21 % - Grenzsteuersatz 35 %.
Dazu kommt - katholisch, Bayern - Soli und KiSt, das ergibt
Durchschnitts-Steuersatz 24 % - Grenzsteuersatz 40 %.
Den Unterschied zwischen Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz
erkl€ren wir euch sp€ter. (Da kommt nebenbei auch raus, dass NIEMAND
den Spitzensteuer_satz_ auf sein gesamtes zu versteuerndes Einkommen
abzuf€hren hat. Nichtmal der gute Winterkorn.)
Heinz
* Meine Papiertabelle hier f€ngt bei 36.600,- j€hrl. an...
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* Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2)
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