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  Msg # 31552 of 32088 on ZZDE4412, Friday 8-01-24, 7:12  
  From: =?ISO-8859-1?Q?HEINZ_BR=F  
  To: ALL  
  Subj: Re: Staatsabzocke - heuer so hoch wie ni  
 From: Ha-He-Brueck@t-online.de 
  
 am Wed, 18 Jul 2018 21:48:12 +0200 schrieb Erika Ciesla : 
  
 > Zur Sache! 
 > 
 > Einen Steuersatz knapp *UNTER*?(!) 50 Prozent (konkret 45?%) zahlt man erst 
 > bei einem Jahreseinkommen von 260.533?€ und mehr, und zwar nur auf den Teil 
 > um den das Einkommen den Freibetrag von 16 437,70?€ €bersteigt. 
  
 Das ist wohl der Grundfreibetrag - und zwar der aus der Splitting-Tabelle. 
 Also f€r 2 Leuts, verheiratet. 
  
 > Ein typischer Arbeiter (ca. 3000?€/Monat) zahlt etwa 15?% als Single, bzw. 
 > 5?% als Verheirateter. *DARAN* liegt es also nicht, wenn ein Arbeiter kein 
 > Auskommen mit seinem Einkommen hat! 
  
 Welches Jahr? Brutto oder netto? Oder was? Und - nur ESt. 
  
 Ich hab gerade die Grundtabelle 2016 auf dem Tisch liegen. 
 Single: 
 Bei 3000 € mtl.(*) _zu_versteuerndes_Einkommen_(!!) war 2016 der 
 Durchschnitts-Steuersatz  21 %  -  Grenzsteuersatz 35 %. 
 Dazu kommt - katholisch, Bayern - Soli und KiSt, das ergibt 
 Durchschnitts-Steuersatz  24 %  -  Grenzsteuersatz 40 %. 
  
 Den Unterschied zwischen Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz 
 erkl€ren wir euch sp€ter. (Da kommt nebenbei auch raus, dass NIEMAND 
 den Spitzensteuer_satz_ auf sein gesamtes zu versteuerndes Einkommen 
 abzuf€hren hat. Nichtmal der gute Winterkorn.) 
  
 Heinz 
 * Meine Papiertabelle hier f€ngt bei 36.600,- j€hrl. an... 
  
 --- SoupGate-Win32 v1.05 
  * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2) 

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