
| Msg # 4882 of 5072 on ZZDE4410, Monday 10-12-25, 2:07 |
| From: OLAF SKIBBE |
| To: FERDINAND CRAMER |
| Subj: =?UTF-8?Q?Re=3A_Der_Beifahrer_konnte_nic |
From: news@kravcenko.com On 2025-10-11 18:32, Ferdinand Cramer wrote: > nur zur Info, falls nicht bekannt: > > €€€Wer ein Fahrzeug f€€hrt, darf links von der durchgehenden > Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder > Sonderweg vorhanden ist. Das ist ein Verbot, aber keine Erlaubnis f€€r das Halten woanders. Wahrscheinlich ist das hier schon diskutiert worden (gerne Hinweis), aber wie ist denn die rechtliche Regelung in dieser Situation am Ende? Zusammen mit den Regelungen f€€r Zeichen 237 bzw. 240 hei€€t das doch, ein Fahrzeug darf hier weder links neben noch auf dem Radstreifen halten. Sofern sich also rechts neben dem Rastreifen keine Parkpl€€tze o.€€. befinden, gibt es dann keine legale M€€glichkeit zum Halten? Gr€€€€e Olaf --- SoupGate-Win32 v1.05 * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2) |
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