From: ferdinando_c@proton.me
Karl M€€ller wrote:
> Am 12 Oct 2025 12:14:48 GMT schrieb Ferdinand Cramer:
>
>> Olaf Skibbe wrote:
>>>
>>>
>>> On 2025-10-11 18:32, Ferdinand Cramer wrote:
>>>
>>>> nur zur Info, falls nicht bekannt:
>>>>
>>>> €€€Wer ein Fahrzeug f€€hrt, darf links von der durchgehenden
>>>> Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen
>>>> oder Sonderweg vorhanden ist.
>>> Das ist ein Verbot, aber keine Erlaubnis f€€r das Halten woanders.
>>>
>>> Wahrscheinlich ist das hier schon diskutiert worden (gerne Hinweis),
>>> aber wie ist denn die rechtliche Regelung in dieser Situation am Ende?
>>> Zusammen mit den Regelungen f€€r Zeichen 237 bzw. 240 hei€€t das doch,
>>> ein Fahrzeug darf hier weder links neben noch auf dem Radstreifen
>>> halten. Sofern sich also rechts neben dem Rastreifen keine Parkpl€€tze
>>> o.€€. befinden, gibt es dann keine legale M€€glichkeit zum Halten?
>>>
>>> Gr€€€€e Olaf
>>>
>>>
>> Ich sehe nicht, wie das anders interpretiert werden k€€nnte.
>
> Keine Ahnung ob man das anders interpretieren kann - aber ich bin mich
> sicher, es wird auf jeden Fall von einigen anders gehandhabt
>
> mfg
>
> Karl
>
Korrekt: von einigen / vielen wird die StVO nicht beachtet. So weit nichts
Neues. €€€€
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* Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2)
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