
| Msg # 378 of 32000 on ZZDE4409, Sunday 8-03-24, 4:44 |
| From: BODO MALO |
| To: ALL |
| Subj: Re: Bild wegen Urheberrechtsschutz besch |
From: bodomalo@gmx.net > Strittig kann dann nur bleiben, wessen Werk als erstes da war, im o.g. > Beispiel das von A oder das von C. Und da wird C es schwerhaben, wenn > zwischen A und B bereits ein (fr€her) Vertrag existiert. > Mal ne ganz bl€de Frage - Wie sieht so ein Vertrag aus? Ich meine, wie ist der Vertrag dem Foto zuordenbar? Unterschreibt man da auf der R€ckseite eines ausgearbeiteten Bildes? --- SoupGate-Win32 v1.05 * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2) |
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