
| Msg # 31540 of 32000 on ZZDE4409, Sunday 8-03-24, 4:34 |
| From: FRANK SAUER |
| To: ALL |
| Subj: Re: Bild wegen Urheberrechtsschutz besch |
From: frank@freemail.com.cy Bruno K€ller wrote: > Warum soll eigentlich in einem eventuellen Streit um die Urheberschaft > ein Lizenzvertrag, mit dem der Lizenzgeber G dem Lizenznehmer N ein > entsprechend formuliertes und begrenztes Nutzungsrecht an einem Foto > einr€umt, nicht ausreichend sein, sofern der Lizenzvertrag das Objekt > ausreichend genau beschreibt? Okay, nochmal abc. A ueberlaesst B ein unbearbeitetes Originalfoto mit klar eingegrenztem Nutzungsrecht. Im OP ist die Frage nach der Beweiskraft aufgeworfen worden. Wenn C nun von B das unbearbeite Foto erhaelt wird A groessere Schwierigkeiten haben, dies B nachzuweisen. > Im €brigen kann man, wenn man auf Nummer sicher gehen will, in den > Bilddaten ohne optische Einbu€en zus€tzliche Informationen verstecken, Eben. Ohne technische Hilfsmittel (wie z.B. dieses) ist der Lizenzvertrag einfach nicht ausreichend, wenn es um Beweiskraft geht. Gruesse, Frank --- SoupGate-Win32 v1.05 * Origin: you cannot sedate... all the things you hate (1:229/2) |
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